Dr. Franz Paul Datterer & Cie.

Allgemeines

FirmennameDr. Franz Paul Datterer & Cie.
OrtssitzFreising (Isar)
StraßeObere Domberggasse 17
Postleitzahl85354
Art des UnternehmensBuchdruckerei
AnmerkungenSeit 1890 auf dem Gelände der Steinmühle an der Wörthmoosach in der Münchner Straße (später: Bahnhofstraße) in einem zweigeschossigen Gebäude; mit zwei Mühlrädern zur Stromerzeugung. Auch Herausgeber des "Freisinger Tagblattes". 1894 bis 1904 auch als "Freisinger Elektricitätswerk Dr. Franz Paul Datterer" in der Fabrikstraße (ehemalige Fabrik des Vorschußvereins). In den Statistiken des Verbandes Deutscher Elektrotechniker erst ab 1900 erwähnt und dieses Jahr als erstes Betriebsjahr angegeben. Mit 20-PS-Jonval-Turbine und 100 PS Dampfkraft (keine Einzelheiten zu Maschine(n) und Hersteller bekannt). Das E-Werk 1904 bis 1959 durch die "Bayerischen Elektrizitäts-Werke" (s.d.) betrieben; Energiebezug vom Amperwerk und Dampfkraft als Reserve.
Quellenangaben[Reichs-Adreßbuch (1900) 269] [Schwindl: 100 Jahre Elektrizitätswerk Freising (1994)] [Kuhn-Dampfmaschinenliste (1873)] [Kessel-Referenzliste Kuhn]




Unternehmensgeschichte

Zeit Ereignis
12.12.1868 Dr. Franz Datterer übernimmt nach dem Tode seines Vaters die Druckerei, er ist Verleger einer umfangreichen Literatur und Herausgeber des Freisinger Tagblattes. Er baut den Betrieb weiter aus und technisiert ihn.
1873 Lieferung einer Dampfmaschine durch G. Kuhn, Stuttgart-Berg.
1873 Aufstellung eines Dampfkessels. Hersteller: G. Kuhn, Stuttgart-Berg
1888 Datterer erkennt die Bedeutung der elektrischen Energie und kauft die 1888 (nach der Stillegung des städtischen Brunnhauses am Wörth) freiwerdenden Wasserrechte, mit dem Ziel der Errichtung eines modernen Elektrizitätswerkes.
1890 Die Geschäftsräume in der Oberen Domberggasse Haus Nr. 17 werden trotz Ankauf des Nebenhauses bald zu klein, und so wagt er 1890 einen gewaltigen Sprung und stellt sein Unternehmen auf eine neue entwicklungsfähige Basis. Er kauft die Steinmühle an der Wörthmoosach in der Münchner Straße (später: Bahnhofstraße), gegenüber dem Vinzentinum und errichtet dort ein modernes, zweckmäßiges Druckereigebäude.
1890 Sicher beeinflußt von seinem Vetter Ludwig Datterer (geschickter Monteur Oskar von Millers bei der Installation der Gleichstromübertragung Miesbach - München anläßlich der Elektrotechnischen Ausstellung 1882; später Abteilungsleiter der Berliner Elektrizitätswerke), elektrifiziert Franz Datterer sofort seinen neuen Betrieb. Zunächst gekoppelt an die beiden Mühlräder, erzeugt er über einen Gleichstromdynamo elektrischen Strom für Beleuchtung und Kraft.
1891 Datterer verlegt seine Buchdruckerei und den Verlag in die Münchner Straße, stellt sie auf eine erweiterungsfähige Basis und bringt sie technisch auf den modernsten Stand.
11.05.1892 Mit Brief vom 11.5.1892 bittet Datterer den Magistrat um einen Bescheid zur Frage der Verlegung von Stromfreileitungen über öffentliche Straßen und Plätze. Erstmals wird Bürgermeister Martin Mauermayr (Bürgermeister von 1869 bis 1899), sowie der Magistrat mit einem solchen Problem befaßt. Mauermayr ist der Idee eines Eletrizitätswerkes nicht abgeneigt, da auch an anderen Orten solche Unternehmungen im Entstehen begriffen sind, z.B. in Erding, Fürstenfeldbruck, Reichenhall usw. Aufgeschlossen für alle Neuerungen, bemüht er sich daher, den Anschluß nicht zu verpassen, und nimmt sich der Sache an. Mit einer leitungsgebundenen Energie hat man durch das Freisinger Gaswerk wohl einige Erfahrung.
18.05.1892 Laut dem in der Magistatssitzung von 18. Mai 1892 gefaßten Beschluß wird der Antragsteller mit allen Risiken eines Elektrizitätswerks belastet. Die Erlaubnis soll nur auf Ruf und Widerruf erteilt werden und nur solange gelten, als die Stadt nicht selbst Elektritätsversorgung betreiben dürfe. Dabei soll die Rechtsbeendigung ohne jegliche Entschädigung, mit der Verpflichtung der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustande erfolgen. Im Einzelfall ist durch Vorlage von Plänen und Beschreibungen, selbst für die Inneninstallation von Anschlußnehmern, eine besondere polizeiliche Genehmigung einzuholen. Im Konkurrenzfall ist das Elektrizitätswerk zur kostenlosen Änderung seiner Anlagen verpflichtet. Ein aus- schließlich auf den Antragsteller bezogenes Nutzungsrecht ist nicht vorgesehen.
23.05.1892 Der Beschluß vom 18. Mai 1892 wird zugestellt. Datterer ist mit den Bedingungen der Konzession nicht einverstanden.
26.05.1892 Briefliche Stellungnahme Datterers zu den Bedingungen der Gemeinde. Der hohe Investitonsaufwand für so ein flächendeckendes Versorgungsnetz sowie für die Erzeugungsanlagen setze unbedingt eine langfristige, rechtlich gesicherte Nutzung voraus. Der wirtschaftliche Betrieb sowie die technische Netzgestaltung lassen außerdem ein Nebeneinander von mehreren Unternehmen nicht zu. Das Recht, gemeindliche Grundstücke zur Fortleitung von Elektrizität zu benutzen, könne daher nur einem Unternehmen erteilt werden. Datterer schlägt zur Klärung eine mündliche Aussprache vor.
08.06.1892 Bei der Unterredung Datterers mit Bürgermeister Mauermayr einigt man sich auf einen von Datterer einzubringenden Vertragsentwurf.
07.11.1892 Der von Datterer verfaßte Vertragsentwurf wird dem Magistrat vorgelegt.
18.11.1892 Der Vertragsentwurf wird von einer inzwischen gebildeten gemischten Kommission (drei Magistratsräte und sechs Gemeindebevollmächtigte), in Gegenwart von Datterer, behandelt. Hauptdiskussionspunkte sind: die vorgeschlagene Laufzeit von 25 Jahren, das ausschließliche Recht der Benutzung von städtischen Straßen und Plätzen sowie die Straßenbeleuchtung. Bezüglich der Laufzeit einigt man sich sehr rasch auf eine Halbierung. Erhebliche Einwände werden dagegen zum Ausschließlichkeitsrecht vorgebracht. Man sieht in dieser Regelung die Begründung eines Monopols, das sowohl die Freizügigkeit der Stadt einschränken, wie die gravierende Besserstellung eines einzelnen Bürgers bedeuten würde. Als Entschädigung für das Benutzungsrecht bietet Datterer eine Konzessionsabgabe von l % der Bruttoeinnahmen aus dem Stromgeschäft und für den kommunalen Verbrauch einen Nachlaß von 10 % auf die allgemeinen Tarifpreise an. Ein endgültiges Übereinkommen ist jedoch nicht zu erreichen. Man bevollmächtigt daher Gespräche mit Datterer und der Redaktion eines Vertrags. Ein solcher Entwurf kam sicherlich in gegenseitiger Abstimmung zustande. Der gut durchformulierte Text, mit 7 Teilabschnitten, enthielt alle wesentlichen Vertragselemente, die auch heute noch bei ähnlichen Konzessionsverträgen üblich sind. Eine qualifizierte Beratung durch Datterers Vetter Ludwig, Direktor bei den Berliner Elektrizitätswerken, läßt sich vermuten. In einer Besonderheit wird Datterer verpflichtet, die gesamten Versorgungsanlagen bis spätestens 31.12.1894 betriebsbereit zu installieren, mit der Bewehrung der sofortigen, entschädigungslosen Vertragskündigung.
09.12.1892 Der Bürgermeister begründet in einem Antrag vom 9.12.1892 als Vorlage zur Magistratssitzung am 15.12.1892 das Vorhaben Datterers und empfiehlt dessen Realisierung. Immer noch unsicher, kann er sich jedoch nicht zur Bindung eines Vertrags durchringen und schlägt an dessen Stelle die Erteilung einer Erlaubnis vor. Der Magistrat erteilt vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinde-Kollegiums diese Erlaubnis, jedoch ohne Genehmigung des ausschließlichen Leitungsrechts. Von Seiten des Gemeinde-Kollegiums wird darauf nochmals eine Vorberatung durch die besondere Kommission angeregt.
1893 Abriß des alten Gebäudes der Steinmühle und Bau von neuen Wehranlagen zusammen mit dem entsprechenden Maschinenhaus. Die Mühlräder werden durch eine von der MAN gelieferte Jonvalturbine ersetzt. Die auf 20 PS gesteigerte Wasserkraft nutzt Datterer nun vo11 zur Stromerzeugung für seinen Betrieb und später auch zur Ortsversorgung. Zunächst geht es Datterer wohl um die Elektrifizierung seiner neu eingerichteten Druckerei, aber die elektrische Kraft ist allgemein im Gespräch, und daher ist es naheliegend, eine zusätzliche Nutzung in Betracht zu ziehen. Die 20 PS aus der Turbine sind, vor allem in der arbeitsfreien Zeit, nur ungenügend ausgelastet, und so denkt Datterer bereits im Vorfeld an eine allgemeine Stromversorgung der Stadt.
17.01.1893 Eine besondere Kommission entscheidet sich zu Gunsten Datterers, mit der Bedingung konkurrenzfähiger Strompreise.
19.01.1893 Im Beschluß Nr. 76 akzeptiert der Magistrat die Empfehlung der Kommission zu Gunsten Datterers.
31.01.1893 Das Gemeindekollegium tritt der Empfehlung der Kommission vom 17.01. einstimmig bei.
07.02.1893 Mit Schreiben vom 7. Februar 1893 wird Datterer abschließend, unter Beifügung einer Kopie der Beschlüsse beider Kollegien vom 19. bzw. 31. Januar 1893 die ausschließliche Erlaubnis erteilt, bis Januar 1905 zur Fortleitung der Elektrizität die im Eigentum der Stadt befindlichen öffentlichen Wege, Stege, Straßen und Plätze benutzen zu dürfen.
19.02.1893 Dem Freisinger Tagblatt wird ein Formblatt für einen unverbindlichen Strombezugsantrag beigegeben. Die als Umfrage gedachte Aktion soll die für die Projektierung notwendigen Unterlagen beschaffen und die einzelnen Bürger besonders auf die geplante Elektrizitätsversorgung hinweisen.
19.04.1893 Mit Brief vom 19. April 1893 bedankt sich Datterer beim Magistrat für die erteilte Erlaubnis, bittet jedoch gleichzeitig zur Vermeidung von Kontroversen um eine Präzisierung der Punkte l, 9 und 13.
10./19.05.1893 Mit Beschluß vom 10. bzw. 19. Mai 1893 wird der Antrag auf Präzisierung der Vertragspunkte l, 9 und 13 durch beide Kollegien zurückgewiesen. Das Genehmigungsverfahren ist damit endgültig abgeschlossen.
Mai/Juni 1893 Datterer beauftragt die Firma "O. L. Kummer & Co.", München, mit der Planung und Ausführung der Werkszentrale und des Verteilungsnetzes. Der bereits angelaufene Ausbau der Wasserkraft (Turbinenanlage an der Wörthmoosach mit ihren 20 PS) ist in Dimensionierung und Ausgestaltung bereits durch das Projekt "Stromversorgung" mitbestimmt. Zwei Gleichstromgeneratoren sind zur Speisung eines Mittelleiternetzes 2 x 120 V vorgesehen, und zum Belastungsausgleich ist der Einbau einer Akkumulatorenbatterie geplant. Das allgemeine Bekanntwerden des Projekts veranlaßt auch unter den Bürgern eine heftige Diskussion. Zur Sicherung des Bedarfs ist die zusätzliche Aufstellung von zwei stationären Lokomobilen vorgesehen. Für eine vereinfachte Kontaktaufnahme mit den Interessenten richtet die Firma "Kummer & Co." im Anwesen Datterer in der Münchner Straße ein eigenes von Ingenieur Kurz geleitetes Installationsbüro ein. Jeder kann sich im Detail über Beleuchtungs- und Kraftanlagen informieren, Kostenangebote über Anschluß und Installation anfordem und die Geräte und Elektromotoren in Funktion besichtigen. Widerstande bleiben jedoch trotzdem nicht aus. Vor allem die geplante Aufstellung von zwei Lokomobilen erregt heftiges Ärgernis. Das auf dem Domberg unmittelbar oberhalb der Elektrizitatszentraie gelegene Knabenseminar befürchtet eine erhebliche Belästigung.
04.07.1893 Alois Steinecker, Baumeister, Ziegelei-, Mühlen- und Sägewerksbesitzer in Freising, stellt an den Stadtmagistrat ein Gesuch um Erlaubnis zur Führung von Stromversorgungsleitungen über öffentliche Straßen und Plätze zur Elektrizitätslieferung seinen Bedarf, sowie für jedermann. Er begründet dies mit dem Hinweis auf seine seit langem betriebenen Bemühungen zum Aufbau einer für die Abnehmer außerordentlich preisgünstigen, öffentlichen Stromversorgung. In Kenntnis des Magistratsbeschlusses vom 19./3l. Januar 1893 bezieht er sich auf Abs. 13 in dem es heißt: Die Stadtgemeinde hält sich an diese Bestimmungen innerhalb von 12 Jahren, d.h. bis zum l. Januar 1905 nur solange gebunden, als das Dr. Datterer'sche Elektrizitätswerk die Nachfrage nach elektrischem Licht mit konkurrenzfähigen Preisen befriedigen im Stande ist. Er behauptet dabei, daß Datterer, bedingt durch die unterschiedlichen Erzeugungskosten (Steinecker: Wasserkraft - Datterer: vorwiegend Dampfkraft), gar nicht in der Lage sei, konkurrenzfähige Strompreise anzubieten.
12.07.1893 Nach Vorberatung durch die gemischte Kommission, beschließt der Stadtmagistrat, das Gesuch Steineckers, soweit es eine allgemeine Stromversorgung betrifft, abzulehnen.
22.07.1893 Steinecker gibt sich mit der Ablehnung seines Gesuchs nicht zufrieden und legt Berufungsbeschwerde ein. Nun beauftragt auch Datterer einen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung.
02.08.1893 Datterer übergibt unter Hinweis auf die Punkte 3 und 5 der Gestattung vom 19./31. Januar 1893 dem Magistrat den Projektplan für den Erstausbau des Versorgungsnetzes. Vorgesehen ist ein Gleichstrom-Dreileitersystem, mit der Betriebsspannung 2 x 120 V. Von der Zentrale in der Münchner Straße aus sollen drei getrennte Haupt-Zubringerleitungen mit jeweils einer Meßleitung zu drei Speisepunkten usw. Furtnerbrau, Bayerischer Hof und Lehrerbildungsseminar geführt werden (Entwurf Ing. Kurz).
05.08.1893 Die Zustimmung der durch den Leitungsbau betroffenen Institutionen und Hausbesitzer wird eingeholt und wird dem Magistrat am 5. August 1893 vorgelegt.
08.08.1893 Der Rechtsanwalt von Datterer schreibt in einem Brief bezüglich des Konzessionsstreits mit Steinecker vom 8. August 1893 an den Magistrat: Daß ich mit allen mir zu Gebote stehenden Mitteln seinen Umtrieben entgegentreten werde, falls er nicht vorziehen sollte, den bisher festgehaltenen Standpunkt gehässiger Polemik und unbegründeter Anfeindung aufzugeben. - Steineckers Berufungsbeschwerde wird endgültig zurückgewiesen und die Angelegenheit eingestellt.
24.08.1893 Mit einem umfangreichen Auflagenkatalog versehen, wird Datterer der Beschluß über die Baugenehmigung vom 24. August 1893 zugestellt.
Anfang September 1893 Sechs Wochen nach der Baugenehmigung kündigt Datterer für die nächsten Tage den Beginn des Leitungsbaus an. Als Demonstrationsobjekt installiert er, unabhängig von den übrigen Maßnahmen, in der benachbarten Gaststätte "Zur Gred" eine Glühlampenbeleuchtung und vor diesem Haus eine Bogenlampe. Die Werbewirkung bleibt nicht aus, und die bekannten Restaurants, wie "Bayerischer Hof", "Furtnerbrau" folgen dem Beispiel und stellen einen Anschlußantrag.
01.11.1893 In der Ausgabe des Freisinger Tagblatts vom l. November erscheint ein Inserat, in dem Bubeck zur Einreichung sämtlicher Rechnungen für die bis jetzt gelieferten Materialien und geleisteten Hilfsarbeiten bis spätestens den 6. November 1893 auffordert. Diese Veröffentlichung läßt die Auflösung des Werkvertrags mit "Kummer & Co.", vertreten durch Ing. Bubeck, um das Jahresende 1893 vermuten.
1894 Der Bruttobetrag aus der Stromlieferung beträgt im Jahre 1894 2.973,72 M
28.04.1894 Bekanntmachung Datterers im Freisinger Tagblatt vom 28. April, in der er nun die Beauftragung der Firma "Schuckert & Co." mit allen Arbeiten. Schuckert erarbeitet nun ein bereits sehr detailiertes Konzept für den Netzausbau und die Einrichtung der Zentrale.
21.07.1894 Datterer unterrichtet brieflich den Magistrat über die veränderte Planung. Basis des Elektrizitatswerkes soll zunächst die Wasserkraftanlage an der Wörthmoosach mit ihrer Zentrale bleiben. Diese soll jedoch zum Lastausgleich und als Störungsreserve durch eine leistungsfahige Akkumulatorenbatterie ergänzt werden. Zur Deckung des erwartenden Strombedarfs ist zusätzlich die Installation einer Dampfkraftanlage auf dem erworbenen Werksgelände des Vorschußvereins geplant.
14.08.1894 Datterer legt dem Stadtmagistrat den endgültigen Netzplan und ein Verzeichnis der Dachstände entsprechend Punkt 3 der Gestattung vom 19./3l. Januar 1893 zur Genehmigung vor. In mehreren Inseraten offeriert "Schuckert & Co." die Installation von Licht- und Kraftanlagen. Ein von einem Ingenieur besetztes Baubüro erstellt unverbindliche Angebote und steht für jegliche Information zur Verfügung. In Abständen informiert Datterer durch Bekanntmachungen im Freisinger Tagblatt über den Fortschritt der Ausbauarbeiten.
01.11.1894 In der Ausgabe des Freisinger Tagblatts vom l. November schreibt Datterer u.a.: Die noch im Bau befindlichen Leitungen werden in kürzester Zeit vollendet sein "das Werk ist soweit fertiggestellt, daß jetzt schon der Bedarf an Licht und Kraft regelmäßig Tag und Nacht abgegeben werden Die offizielle Eröffnung des Werkes wird später bekannt gegeben.
03.11.1894 Datterer unterrichtet den Stadtmagistrat: ... Laut Anzeige der Fima "Schuckert & Co." ist als Tag der vertragsmäßigen Inbetriebsetzung und damit des Elektrizitätswerkes selbst, der 28. Oktober 1894 festgesetzt worden.
06.12.1894 Die Wasserkraftanlage fällt durch Generatordefekt aus, und die Versorgung ist ausschließlich auf die Akkumulatorenbatterie angewiesen. Es gelingt mit einem Provisorium, die Dampfanlage in Betrieb zu nehmen und die Reparaturpause zu überbrücken. Die Abnehmer zeigen Verständnis für diese Anfangsschwierigkeiten, um so mehr, als Datterer die endgültige Fertigstellung der Dampfkraftanlage mit Nachdruck betreibt. Die Gesamterschließung der Stadt ist damit selbstverständlich nicht abgeschlossen. Datterer wirbt immer wieder durch Bekanntmachungen im Freisinger Tagblatt, und mehr und mehr gewinnt die Stromversorgung an Boden. Dabei war der im Jahre im mit dem Betreiber des Freisinger Gaswerkes der Vereinigten Gaswerke AG Augsburg, neu abgeschlossene Konzessionvertrag mit seinem Ausschließlichkeitsrecht, vor allem bei der Einrichtung einer elektrischen Straßenbeleuchtung, recht hinderlich.
29.12.1894 Datterer beschreibt den Ausbauzustand des Elektriziätswerks: ... Der gehorsamst Unterfertigte beehrt sich dem hochlöbl. Stadtmagistrat anzuzeigen, l) daß die Dampfanlage des Freisinger Elektrizitätswerkes in Betrieb genommen wurde. 2) daß die Hauptleitungen mit sämtlichen Verteilungspunkten fertig sind, 3) daß sämtliche bis heute erfolgte Anmeldungen und Hausinstallationen für Licht- und Kraftbedarf angeschlossen sind. Bei dieser Gelegenheit bittet er den Stadtmagistrat um Einführung der elektrischen Beleuchtung in den städtischen und den Stiftsgebäuden. - Als Zeitpunkt des Beginns der öffentlichen Elektnzitätsversorgung in Freising ist daher wohl das im Brief vom 3. November 1894 von Datterer genannte Datum, der 28. Oktober 1894, anzusehen.
1895 Der Bruttobetrag aus der Stromlieferung beträgt 13.887,75 M.
1895 Die Dampfkraftanlage (100 PS) an der Fabrikstraße wird durch Nebenräume für Hilfseinrichtungen und durch eine Wohnung für den Maschinenmeister erweitert.
10.01.1895 Datterer versucht, in das Betätigungsfeld des Freisinger Gaswerkes (Eigentümer: "Vereinigte Gaswerke AG", Augsburg) mit seinem neu abgeschlossenen Konzessionvertrag zur ausschließlichen Einrichtung einer elektrischen Straßenbeleuchtung einzudringen, und stellt am 10. Januar Antrag auf Genehmigung zur Anbringung von je einer Bogenlampe vor seinem Anwesen in der Münchner Straße und vor dem Magistratsgebäude (Ecke Obere Domberggasse-Münchner Straße).
17.01.1895 Das Gesuch zur Aufstellung von zwei Bogenlampen zur Straßenbeleuchtung wird unter der Voraussetzung der Kostentragung für Errichtung und Betrieb durch das Elektrizitätswerk genehmigt. Damit ist der Konkurrenzkampf mit der Gas-Straßenbeleuchtung eröffnet. - Er wird erst mit der Verdunklung und den Kriegsschaden im Zweiten Weltkrieg sein Ende finden.
08.1895 Die Strompreise werden seither in Form einer Bekanntmachung die Veröffentlichung der paraphierten Versorgungsbedingungen mitgeteilt.
01.01.1896 Die von Datterer in der Münchner Straße installierten zwei Bogenlampen verfehlen ihre Wirkung nicht. Der Magistrat folgt den Bürgerwünschen und veranlaßt die Anbringung von acht Bogenlampen in der Hauptstraße. Der erneuerte Konzessionsvertrag mit dem Gaswerk erlaubte ab 1. Januar 1896 den Ersatz von ein Sechstel und vom 1. Januar 1901 von ein Drittel der bestehenden Gasflammen durch elektrische Beleuchtung. Sukzessive erfolgt nun an den stärker frequentierten Straßen und Plätzen die Ausrüstung mit Bogen- oder Glühlampen.
1896 Verlängerung der Gartenstraße durch die Elektrizitätsstraße nach Süden und Schaffung einer westlichen Zufahrt. Ursprünglich war das Werksgrundstück von der Fabrikstraße her erschlossen.
20.10.1896 Datterer stellt mit einem umfangreichen Schriftsatz, Antrag auf Abschluß eines echten Konzessionvertrags, mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 1948. Er schreibt u.a.: ...Eine Kapitalsanlage jedoch, welche beim Elektrizitätswerk 3/4 Millionen Mark beansprucht, verlangt eine Tilgungsfrist, die ausreichend bemessen ist. Dazu sei es notwendig, in einem auf Gegenseitigkeit begründeten Vertragsrecht, das umfangreiche Betätigungsfeld näher zu defi- nieren. Kernstück blieb wie bisher das ausschließliche Nutzungsrecht der städtischen Straßen und Plätze. Als Gegenleistung offerierte Datterer äußerst kulante Bedingungen für dip Errichtung und den Betneb einer Straßenbeleuchtung, eine auf Minimierung bedachte Strompreisentwickiung mit langfristig bereits testgeigten Ermäßigungen, sowie einen besonders günstigen Modus für eine eventuelle Übernahme des Elektrizitätswerks am Vertragsende Um spätere gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, wird die Einsetzung eines Schiedsgerichts vorgeschlagen. Die Gesamtmvestition für die Kraftwerksanlagen und das Ortsnetz waren beträchtlich, und die zukunftige Ent Wicklung erforderte einen noch nicht kalkulierbaren weiteren Kapitaleinsatz. Die öffentliche Stromversorgung bedeutet eine Verpflichtung, die sich ausschließlich an der Nachfrage orientiert und nicht den Kriterien der Wirtschaftlichkeit folgt. Der Zwang zur Investition verlangt daher besondere Rahmenbedingungen, die durch die Erlaubnis vom 19./31. Januar 1893 nicht gegeben sind.
07.11.1896 Der Datterer'sche Vertragsentwurf zu einer Vertragsverlängerung wird bei einer Sitzung der besonderen Kommission beraten.
16./19.11.1896 Der erweiterte Vertrag zur Stromlieferung wird durch Beschluß des Stadtmagistrats vom 16. November 1896 und Beschluß des Gemeinde-Kollegiums vom 19. November 1896 genehmigt.
23.11.1896 Der neue Elektrizitäts-Vertrag wird von Bürgermeister Mauermayr und Dr. Franz Paul Datterer unterschrieben und in Kraft gesetzt. - Ähnlich dem Antrag von 1893 schaltet sich Baumeister Alois Steinecker auch diesmal in die Diskussion über die Verlängerung der Konzession und den Vertragsabschluß mit großem Aufwand ein. Er hat in dem Fabrikbesitzer Anton Steinecker und dem Kaufmann Mathaeus Dannegger hilfreiche Bundesgenossen gefunden und bietet nun im Gegenzug seine Wasserkraft an der Vöttinger Mühle an. Das dem Magistrat vorgelegte Rechenwerk ist wegen der vorgesehenen Versorgung ausschließlich nachts bereits im Ansatz unrealistisch und kann die Gremien der Stadt in ihrer Entscheidung nicht beeinflussen. kostenpflichtig abgewiesen.
1900 Als Erding um 1900 für seinen zuwachsenden Elektrizitätsbedarf nach einer geeigneten Wasserkraft Ausschau hält, verkauft Datterer der Stadt für 30.000 M die in seinem Eigentum befindliche Mühle an der Dorfen.
1901 Vergrößerung des Kesselhauses
1902 Die Akkumulatorenbatterie wird in einen dem Maschinenhaus vorgelagerten Anbau verlegt.
1903 Die Erfordernisse dieses inzwischen bedeutenden Unternehmens verlangen die Konzentration der Finanzmittel und zwingen zur Reduzierung der vielseitigen anderen Betätigungen. Das Elektrizitätswerk mit seinem zunehmenden Kapitalbedarf ist dem im Wege, und so denkt Datterer an einen Verkauf dieses aufstrebenden Wirtschaftsobjekts. Punkt 4 des Konzessionsvertrags vom 23. November 1896 eröffnet die Möglichkeit zur Übertragung an Dritte, und so tritt Datterer mit der "Bayerischen Elektrizitäts-Werke AG München-Landshut" in entsprechende Verhandlungen.
15.06.1904 Datterer und die "Bayerischen Elektrizitäts-Werke AG München-Landshut" (BEW) erreichen ein Übereinkommen zum Verkauf des Elektrizitätswerks, und am 15.6.1904 erteilt der Stadtmagistrat in einem eigenen Konzessionsvertrag seine Zustimmung. Dieser Vertrag beinhaltet die Gesamtfassung der Vereinbarung vom 23. November 1896 mit sämtlichen Nachtragen und wird durch spezielle Regeln für die Übergabe ergänzt. Er bringt keine Veränderung des Modus für das Vertragsende am 31. Dezember 1948. Unterzeichnet wird er für die Stadt von dem seit 1899 amtierenden Bürgermeister Stephan Bierner. Die Ara Datterer / Mauermayr ist beendet. Der technische Betriebsleiter Leo Müller sowie ein wesentlicher Teil des Personals wird von der "Bayerische Elektrizitäts-Werke" (BEW) übernommen, das Strukturkonzept Erding jedoch entscheidend verändert. War das Elektrizitätswerk bisher ausschließlich autark auf Eigenerzeugung der Elektrizität ausgerichtet, so basiert nun die Bedarfsdeckung durch Fremdstrombezug. Dabei soll sich die Eigenerzeugung nur mehr auf einen Spitzenlastenausgleich und eine Reservehaltung für Störfälle beschränken. Die Stadt Erding hat in ihrem Wasserkraftwerk im Eitingermoos nach der Vergrößerung des Wassereinzugsgebiets 1904 eine gesicherte freie Leistung zur Verfügung. Die BEW abonniert daraus den Gesamtbedarf für das EW-Freising. Sie baut vom Kraftwerk bis zur Isarbrücke eine 5 kV Holzmastleitung und verlegt von dort bis zur Fabrikstraße ein Erdkabel. Zur Umformung des 5 kV Drehstroms aus dem Eitingermoos, installiert man zwei 5 kV- Motorgeneratoren, die in Verbindung mit der Akkumulatorenbatterie die Regelversorgung übernehmen.
1906 Nach dem Freiwerden der Elektrizitätswerks-Räume in der Druckerei verkauft Datterer das anliegende Nebengebaude Haus-Nr. 91 (Bahnhofstr 12) ebenfalls an die "Bayerischen Elektrizitäts-Werke".




Produkte

Produkt ab Bem. bis Bem. Kommentar
Druckerzeugnisse 1868 Ãœbernahme durch Franz Datterer 1904 Verkauf des E-Werks  
Elektrizität 1894 Beginn 1904 Ende (Verkauf an BEW)  




Betriebene Dampfmaschinen

Bezeichnung Bauzeit Hersteller
Dampfmaschine 1873 Maschinen- und Kessel-Fabrik, Eisen- und Gelbgießerei von G. Kuhn




Firmen-Änderungen, Zusammenschüsse, Teilungen, Beteiligungen


Zeit = 1: Zeitpunkt unbekannt

Zeit Bezug Abfolge andere Firma Kommentar
1904 Umbenennung danach Elektrizitätswerk Freising nur das E-Werk